Kostenerstattung von Kursen – so geht´s


Lesedauer: 2 Minuten

Immer wieder wird mir zur Kostenerstattung von Kursen die Frage gestellt, wie das Ganze funktioniert. Ich kann mir vorstellen, dass die Unsicherheit – bekomme ich mein Geld zurück oder bleibe ich auf den Kosten sitzen – dazu führt, dass manche sich gar nicht erst anmelden. In diesem Beitrag möchte ich deshalb ganz praktisch erklären, wie die Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Gesundheitskurse funktioniert.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung klären

Wenn Sie auf der Suche nach einem Kurs sind, den Ihre Krankenkasse (gesetzlich oder privat) rückerstattet, müssen Sie auf ein paar Dinge achten. Zum einen muss der Kurs zertifiziert sein nach §20. Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen läuft diese Zertifizierung über die Zentralen Prüfstelle Prävention. Dort werden verschiedene Präventionsprinzipien gefördert. In meinem Fall ist das die Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (Multimodales Stressmanagement) Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, suchen Sie über die Website Ihrer Krankenkasse nach Gesundheitskursen. Oder Sie rufen einfach dort an und fragen nach, sobald Sie einen gefunden haben, der Ihnen zusagt.

Anwesenheit

Erstmal vorweg: Sie müssen nicht an jedem Termin anwesend sein. Bei manchen Anbieter:innen haben Sie sogar die Möglichkeit, einzelne Stunden in anderen Kursen nachzuholen, das klären Sie am besten direkt mit der Kursleitung. Um die volle Erstattung zu erhalten sollten Sie aber mindestens 80% der Stunden anwesend sein.

Kostenerstattung – Selbstbehalt

Die Kurse werden im Nachhinein erstattet, das heißt, Sie müssen den Kurs zunächst selbst bezahlen. Die Krankenkassen erstatten in der Regel bis zu 80% der Kursgebühr. Wie viel Ihre Kasse konkret erstattet, sollten Sie zur Sicherheit dort direkt erfragen oder auf der Website recherchieren.

Rechenbeispiel

Bei einem Kurs mit 12 Einheiten zu 180€ bekommen Sie 80% erstattet, also 150€. Damit bleibt Ihnen ein Selbstbehalt von 30€. Lassen Sie sich also von der zunächst hoch erscheinenden Kursgebühr nicht abschrecken. Auf 12 Wochen gerechnet ist der Kurs nach Erstattung der Krankenkasse tatsächlich recht günstig.

Kostenerstattung von Kursen – Ablauf ganz konkret

  1. Kurs aussuchen, der Ihnen zusagt
  2. Kurs bei Kursleitung bezahlen
  3. 80% der Zeit anwesend sein
  4. Kursbescheinigung nach Abschluss des Kurses erhalten
  5. Kursbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen (online oder postalisch)

Ich biete selbst als zertifizierte Kursleiterin zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (Multimodales Stressmanagement) den Kurs „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ an. Dieser besteht aus 12 Einheiten zu je 60 Minuten, die Kursgebühr beträgt 180€. Hier erfahren Sie mehr über den Kurs und die Anmeldung.


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