Die Praxis befindet sich im Herzen der Augsburger Innenstadt im 1. Stock der Stettenstraße 6, 86150 Augsburg. Sie ist damit sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Es gibt einen Parkplatz im Hof des Hauses, dazu einfach links am Gebäude vorbeifahren und beim Schild "Praxis" parken, falls der Platz frei ist. Fahrräder können gerne im Hof geparkt werden, bitte so am Rand abstellen, dass Andere gut vorbeikommen.
Sollte der Parkplatz tatsächlich einmal besetzt sein, gibt es verschiedene Optionen. Rund um die Praxis sind verschiedene kostenpflichtige Parkmöglichkeiten und auch die Innenstadt-Parkhäuser können dank der kostenlosen City-Zone der AVG, zu der unsere Haltestelle noch zählt, gut genutzt werden.
Sie erreichen die Praxis gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die nächste Haltestelle ist die Haltestelle „Theodor-Heuss-Platz/ IHK“. Diese fahren die Linien 2, 3 und 6 an. Vom Königsplatz oder Hauptbahnhof aus erreichen Sie mich auch innerhalb von 10 Gehminuten zu Fuß.
Sie erreichen mich zu meinen telefonischen Sprechzeiten unter der Nummer 0821 45 09 53 35. Die Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags 12.00-13.00 Uhr.
Sie erläutern kurz Ihr Anliegen und wir verinbaren ggf. einen Termin zu einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Da besprechen wir dann das weitere Vorgehen.
Gern können Sie mir auch eine E-Mail schreiben oder außerhalb meiner telefonischen Sprechzeiten auf den Anrufbeantworter sprechen. Ich rufe Sie dann so bald wie möglich zurück.
Ja, ich führe eine Warteliste. Sie können sich gern mit einer kurzen E-Mail an mich zur Warteliste anmelden und sobald ich absehen kann, wann ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann, kontaktiere ich Sie. Dann können wir eine psychotherpautische Sprechstunde vereinbaren um uns kennenzulernen.
Sobald auf meiner Warteliste so viele Patientinnen und Patienten stehen, dass die nächste Person in zumutbarer Zeit keinen Platz bei mir bekommen kann, schließe ich die Warteliste.
Nein, die Praxis ist leider nicht barrierefrei. Die Praxis befindet sich im 1. Stock eines schönen denkmalgeschützten Altbau-Gebäudes. Da das Gebäude sehr alt ist, kann die Praxis leider nicht per Aufzug erreicht werden.
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapie eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient oder Patientin und Therapeutin sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
Psychotherapeutische Sprechstunde.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfe im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Bei Verdacht auf eine seelische Krankheit findet im Rahmen der Sprechstunde eine Orientierende Diagnostische Abklärung statt; bei Patientinnen und Patienten, bei denen von keiner seelischen Krankheit ausgegangen wird, werden niedrigschwellige Hilfen empfohlen.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Bahndlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erforderlich - in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt weden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z.B. durch Einbeziehung der Familie). Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behnadlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin oder Patient und Therapeutin vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich zu Beziehungserfahrungen das wechselseitige Lernen zwischen Patientinnen und Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Derzeit anerkannte psychotherapeutische Behandlungsverfahren als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Analytische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie.
Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Die tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung.
Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahme werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist.
Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin zeitnah mitteilen.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin, ob die "Chemie" zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahmne der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der oder dem Versicherten mit.